Der Hemeraner Bürgermeister und das "Korruptionsbekämpfungsgesetz"

Als Bürgermeister und Bürger der Stadt Hemer hat der offene Umgang mit der sensiblen Thematik "Korruption und Korruptionsprävention in Kommunen" für mich einen hohen Stellenwert.

Meiner Informationspflicht über meine Nebentätigkeiten gegenüber dem Rat der Stadt Hemer komme ich entsprechend der gesetzlichen Regelung selbstverständlich nach. Ich möchte jedoch im Sinne einer weiteren Transparenz die nachfolgenden Angaben allen interessierten Bevölkerungskreisen offen legen.

Folgende genehmigungspflichtige und nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst werden gegen eine Aufwandsentschädigung bzw. Sitzungsgeld ausgeübt:
 

 

Darüber hinaus bin ich

  • Verwalter für zwei kleinere Objekte nach dem Wohnungseigentumsgesetz

  • Rechtsanwalt mit ruhender Zulassung; das heißt, die Rechtsanwaltstätigkeit, die ich vor der Wahl zum Bürgermeister ausgeübt habe, wird derzeit nicht fortgesetzt
     

 

Außerdem bestehen folgende ehrenamtliche Tätigkeiten:

 

Stand dieser Angaben: Dezember 2010